Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Gültig ab 12. September 2020
Einführung
Die von Slide2Talk Co. erstellte Anwendung Slide2Talk (die Anwendung) wird kostenlos als Freemium-Anwendung mit zusätzlichen kostenpflichtigen Funktionen vertrieben. Der Hauptzweck der Anwendung ist die Übertragung von Sprach-Audio-Nachrichten zwischen Benutzern der Anwendung über WiFi-Netzwerke und Internet.
Bitte lesen Sie diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (die Vereinbarung) sorgfältig durch, bevor Sie die Anwendung herunterladen, installieren oder verwenden.
Durch das Herunterladen, Installieren oder Verwenden der Anwendung erklären Sie sich mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung und den Datenschutzbestimmungen der Anwendung einverstanden.
Wenn Sie mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, laden Sie die Anwendung nicht herunter, installieren Sie sie nicht und verwenden Sie sie nicht.
Lizenz
Slide2Talk Co. gewährt Ihnen eine widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, eingeschränkte Lizenz zum Herunterladen, Installieren und Verwenden der Anwendung ausschließlich für Ihre persönlichen oder kommerziellen Zwecke, die ausschließlich den Bestimmungen dieser Vereinbarung entsprechen.
Beschränkungen
Sie werden es nicht tun und Sie werden es anderen nicht erlauben:
- die Anwendung zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu leasen, zu vergeben, zu vertreiben, zu übertragen, zu hosten, auszulagern oder offenzulegen;
- den Quellcode der Anwendung oder die von der Anwendung verwendeten Transportprotokolle zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, abzuleiten oder zu entschlüsseln;
- Änderungen, Anpassungen, Verbesserungen, Übersetzungen oder abgeleitete Arbeiten aus der Anwendung heraus vorzunehmen;
- gegen geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften in Verbindung mit Ihrem Zugriff oder Ihrer Nutzung der Anwendung zu verstoßen.
Änderungen an der Anwendung
Slide2Talk Co. behält sich das Recht vor, die Anwendung oder jeden Dienst, mit dem es verbunden ist, vorübergehend oder dauerhaft zu ändern, auszusetzen oder einzustellen, mit oder ohne vorherige Ankündigung und ohne Haftung Ihnen gegenüber.
Garantie
Die Anwendung wird kostenlos als Freemium-Anwendung "wie sie ist" zur Verfügung gestellt. Daher lehnt Slide2Talk Co. alle Garantien in Bezug auf die Anwendung ab, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Soweit gesetzlich eine Gewährleistung besteht, die nicht ausgeschlossen werden kann, ist Slide2Talk Co. für diese Gewährleistung allein verantwortlich.
Haftungsbeschränkung
Slide2Talk Co. haftet unter keinen Umständen für indirekte, zufällige, Folgeschäden, spezielle oder beispielhafte Schäden, die sich aus oder in Verbindung mit Ihrem Zugriff oder der Nutzung von oder der Unfähigkeit, auf die Anwendung und Inhalte oder Dienste Dritter zuzugreifen oder diese zu nutzen, ergeben oder nicht, die Schäden waren vorhersehbar und ob Slide2Talk Co. auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder nicht.
Laufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung bleibt in Kraft, bis sie von Ihnen oder Slide2Talk Co. gekündigt wird.
Slide2Talk Co. kann diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit oder ohne vorherige Ankündigung aussetzen oder kündigen.
Diese Vereinbarung endet sofort ohne vorherige Ankündigung von Slide2Talk Co., falls Sie gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen. Sie können diese Vereinbarung auch kündigen, indem Sie die Anwendung und alle Kopien davon von Ihren Mobilgeräten löschen.
Nach Beendigung dieser Vereinbarung stellen Sie die Nutzung der Anwendung ein und löschen alle Kopien der Anwendung von Ihren Mobilgeräten.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags für nicht durchsetzbar oder ungültig befunden werden, wird diese Bestimmung geändert und ausgelegt, um die Ziele dieser Bestimmung im Rahmen des anwendbaren Rechts so weit wie möglich zu erreichen, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Änderungen dieser Vereinbarung
Slide2Talk Co. behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern oder zu ersetzen. Wenn es sich um eine wesentliche Überarbeitung handelt, werden wir Sie mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten neuer Bestimmungen darüber informieren. Was eine wesentliche Änderung darstellt, wird nach unserem alleinigen Ermessen festgelegt.